Friedhof
Friedhofssatzung St. Antonius und Bonifatius
Der Kirchenvorstand der Gemeinde St. Antonius und Bonifatius hat eine neue Friedhofssatzung erarbeitet.
Diese Friedhofssatzung ist vom Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 07.10. 2020 beschlossen und am 30.11. 2020 vom Bischöflichen Generalvikariat in Münster kirchenaufsichtlich genehmigt worden.
Diese Friedhofssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung mit Wirkung zum 01.01. 2021 in Kraft.
Alle vormals beschlossenen Friedhofssatzungen sind damit außer Kraft gesetzt.
Friedhofssatzung St. Antonius und Bonifatius als PDF